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Amblante

 

 

  • Sozialpädagogische Familienhilfe


Empfänger dieser Hilfe ist eine Familie. In diesem Rahmen werden von Seiten der Betreuer die Kommunikationsformen innerhalb der Familie beobachtet und durch Rückmeldungen ressourcenorientiert auf deren Brauchbarkeit zu einem positiven familiären Zusammenleben überprüft. Bei Kindeswohlgefährdung greifen wir einerseits auf die Erfahrungen unserer Mitarbeiter zurück. Andererseits greifen die Handlungsstandards des Trägers, um adäquat reagieren zu können.

Ambulante Hilfen gem. § 30/31 KJHG

Die ambulanten Hilfen orientieren sich unserer Auffassung nach am Auftrag der Sozialen Arbeit im Allgemeinen. Demnach ist der Mensch ein soziales Wesen, welches nach Zusammenleben innerhalb der Gesellschaft strebt.

Im Rahmen der ambulanten Hilfen begleiten, beobachten wir und geben Rückmeldungen, in wieweit das gezeigte Verhalten brauchbar ist für ein Zusammenleben innerhalb der gesellschaftlichen Normen und Werte. Dabei vertrauen wir darauf, dass Kinder, Jugendliche und Familien stets eigene Entscheidungen treffen und die Verantwortung dafür übernehmen.

 

  • Die Erziehungsbeistandschaft


Empfänger dieser Hilfeform ist ein Jugendlicher, der in seinen verschiedenen sozialen Kontexten auffällig geworden ist. Dabei ist die Hilfeform nicht örtlich gebunden und setzt ressourcenorientiert dort an, wo Unterstützung benötigt wird. Dabei gehen wir davon aus, dass das gezeigte Verhalten kontextabhängig ist und somit nicht getrennt betrachtet wird. Leitgedanke ist, dass sich der Jugendliche ändern kann und mit ihm der gesamte Kontext, wie z.B. Familie, Freundeskreis, Schule etc.

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