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Inobhutnahme

 

Der Träger Großstadtkinder GmbH stellt im Rahmen seiner stationären Einrichtung und freien Plätzen dem Jugendamt Inobhutnahmen und stationäre Krisenintervention zur Verfügung in Ausgestaltung des § 34 KJHG SGB VIII. Der Träger und seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinen reagieren bei akuten Notfällen schnell und engagiert um die meist schwierigen Situationen der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu entlasten und Schutzraum zu bieten. Nach Aufnahme eines Kindes oder Jugendlichen werden in Zusammenarbeit mit den Fachkräften und den Eltern weitere Hilfeziele vereinbart.

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